国境をまたぐビジネスで特許権侵害が成立する場合 ドイツ編

国境をまたぐビジネスによる特許権侵害を取り扱った昨年の知財高裁のドワンゴ対FC2事件はまだ多くの知財関係者の記憶に新しいかと思います。

今回は国境をまたぐビジネスによる特許権侵害を取り扱ったドイツのデュッセルドルフ高裁によるマイルストーン的判決、Prepaid-Telefonkarte事件(I-2 U 51/08)を紹介します。

背景

クレーム1

電話を処理する方法、特に公衆電話に関連して使用される、方法であって
(a)公衆自動交換機(PABX)のデータバンクに記憶された一連の所定の番号のうちいずれか1つをダイヤルすることにより、着信呼に対してフリーダイヤルでアクセス可能になるように、それぞれの公衆自動交換機(PABX)をプログラムするステップと、
(b)発呼側当事者が着呼側当事者との接続を完了できるようにするステップと、
(c)予め設定された時間/カウンタパルスの間隔後に前記接続を切断するステップと、
(d)一度ダイヤルされた番号をデータバンクから消去するステップと
(e)前記一連の番号を、それぞれ、販売可能なキャリア部材に、不可視の方法で(しかし容易に露出可能な方法で)マーキングするステップと、
(f)販売可能なキャリア部材を一般消費者に販売するステップと、を有し
これにより、キャリア部材の購入者が、それぞれの番号を露出した後、前記間隔の間、電話をかけることができるようにする方法。

被告は(a)~(f)のステップを全て実施していた。しかしこのうちステップ(a)およびステップ(d)はドイツ国外で実施されていた。

論点

ステップ(a)およびステップ(d)がドイツ国外で実施されていた場合であっても、被告の行為はドイツにおける特許権侵害を構成するか?

デュッセルドルフ高裁の結論

被告の行為は特許権侵害を構成する。

判決文の抜粋

Für den Tatbestand des Anwendens kann vor diesem Hintergrund die Vornahme einer von mehreren notwendigen Maßnahmen im Inland ausreichen, wenn die im Ausland bewerkstelligten anderen Maßnahmen dem im Inland Handelnden ebenfalls zuzurechnen sind (Benkard/Scharen, a.a.O., § 9 PatG Rdnr. 49). Im Ausland begangene Teilakte sind hierbei dann wie inländische zu behandeln, wenn sich der Täter sie zu Eigen macht für einen im Inland eintretenden Verletzungserfolg. Um eine zu weitgehende Verantwortlichkeit auszuschließen, ist in derartigen Fällen allerdings – auch wenn es ansonsten nicht erforderlich sein mag, ob ein Erzeugnis oder ein Verfahren, die Gegenstand des Patents sind, in eine örtliche Beziehung zum Bundesgebiet treten oder eine Handlung hier ihre Wirkung entfaltet (vgl. Benkard/Scharen, a.a.O., § 9 PatG Rdnr. 10 m. w. Nachw.) – eine wirtschaftlich-normative Betrachtungsweise als geeignetes Korrektiv geboten, wonach das fragliche Verhalten für den notwendigen Zurechnungszusammenhang zielgerichtet auf eine Wirkung im inländischen Markt zugeschnitten sein muss. Dadurch erfolgt ein Eingreifen nationalen Patentschutzes nur in Fällen, die das nationale Schutzgebiet unmittelbar betreffen.

Hiervon ausgehend stellt vorliegend das beanstandete Verhalten der Beklagten eine Verletzung des Klagepatents dar.

Die Beklagte zu 1. bietet die gemäß Merkmal (d) hergestellten Telefonkarten in der Bundesrepublik A zum Verkauf an das öffentlichen Publikum an, wodurch sie den Verfahrensschritt (f) vollständig im Inland ausführt. Dadurch ermöglicht sie den inländischen Kunden, mittels dieser Telefonkarten von A aus im Voraus bezahlte Telefonanrufe zu tätigen. Dies ist der Zweck ihres Handelns.

Die Telefonverbindung wird von der Beklagten zu 1. im Inland ermöglicht. Das PABX der Beklagten zu 1. wählen die Kunden vom Inland aus an, hier geben die Kunden auch die Codenummern ein und von hier aus wählen sie sodann die Zielrufnummer. Die Verbindung zu dem PABX der Beklagten zu 1. wird hierbei über die Leitungen eines deutschen Telekommunikationsproviders hergestellt, der eine gebührenfreie Rufnummer von einer deutschen Netzagentur erhalten hat. Kunden, die im Inland diese Telefonnummer wählen, werden automatisch zu dem PABX der Beklagten zu 1. weitergeleitet. Dem Kunden wird aber nicht nur im Inland die Möglichkeit eröffnet, eine Verbindung mit einem von ihm gewünschten Anschluss herzustellen. Ist sein Guthaben aufgebraucht, wird auch sein vom Inland aus geführtes Telefongespräch im Inland beendet. Von der Verbindungsbeendigung ist der Kunde im Inland betroffen; dort tritt die Beendigungswirkung ein. Nach Löschung der Codenummer aus der Datenbank kann der inländische Kunde auch keine Telefongespräche mit der von ihm erworbenen Telefonkarte mehr führen; die Nummer ist dann für ihn nicht mehr verwendbar.

Damit dies bestimmungsgemäß geschehen kann, werden die entsprechenden Befehle (Ermöglichen der Verbindung; Unterbrechen der Verbindung; Entfernen der Codenummer aus der Datenbank) ins Inland vermittelt, weil sie dort benötigt und zur konkreten Verfahrensführung benutzt werden. Die zugrundeliegenden Maßnahmen – Identifizierung der Codenummer; Abgleich mit Guthaben; Löschen einer verbrauchten Codenummer – mögen als solche im Ausland vorgenommen werden. Indem auf ihre Ergebnisse im Inland zurückgegriffen wird und diese hier nutzbar gemacht werden, handelt es sich rechtlich um inländische Maßnahmen.

Sämtliche Vorteile des erfindungsgemäßen Verfahrens treten überdies im Inland ein. Hier werden die Nachteile der öffentlichen Münz- und Magnetkartentelefonanschlüsse vermieden; die beträchtlichen Anfangsinvestitionen in die Ausstattung, Einrichtung und Instandhaltung für die mit Magnetkarten zu betreibenden, im Inland stehenden Telefonapparate entfallen. Außerdem ist – anders als im Stand der Technik – keine Verbindung mit Telefonkarten- und/oder Kreditkartenunternehmen mehr erforderlich. Die in der Datenbank des PABX der Beklagten zu 1. hinterlegten Codenummern werden von der Beklagten zu 1. in unsichtbarer, jedoch leicht freilegbarer Weise auf einer Telefonkarte dem Kunden im Inland angeboten. Der Kunde, der im Inland eine solche Telefonkarte erworben hat, kann die Codenummer hier freilegen und das der Nummer zugeordnete Guthaben im Inland zum Telefonieren nutzen; weiterer Schritte bedarf es dazu nicht.

Es kann vor diesem Hintergrund auch kein vernünftiger Zweifel daran bestehen, dass das von der Beklagten zu 1. praktizierte Verfahren, soweit das Anbieten der Telefonkarten in der Bundesrepublik A erfolgt, willentlich und zielgerichtet auf den deutschen Markt zugeschnitten ist und sich hier auswirkt.

和訳:

このような背景から、外国で行われた他の措置もドイツで行動する者に帰責される場合には、ドイツで必要な複数の措置のうちの1つを行うだけで使用が成立することがある。外国で行われた部分的行為は、加害者がそれをドイツで発生した侵害の成功に充当した場合、国内行為として扱われる。しかしながら、過剰な責任を排除するために、このような場合には、たとえ特許の対象である製品またはプロセスがドイツ連邦共和国と地域的な関係を有するかどうか、または行為がドイツ国内でその効果を有するかどうかが必要でないとしても、適切な是正措置として経済規範的なアプローチが必要とされ、それによれば、問題となる行為は、必要な帰属文脈のために、国内市場における効果に意図的に調整されていなければならない。つまり、国内特許保護は、国内に直接影響を及ぼす場合にのみ介入する。

これに基づけば、本件で訴えられている被告の行為は、本件特許の侵害を構成する。

被告1.は、特徴(d)に従って製造されたテレホンカードを、ドイツ連邦共和国Aにおいて一般に販売するために提供しており、これにより、ステップ(f)を完全にドイツ国内で実施している。そうすることで、国内の顧客がこれらのテレフォンカードを使用してAからプリペイド電話をかけることを可能にする。これが同社の行為の目的である。

電話接続は、ドイツにいる1番目の被告によって実現される。顧客はドイツ国内から一審被告のPABXにダイヤルし、そこでコード番号を入力し、ここから相手先の番号にダイヤルする。一審被告のPABXへの接続は、ドイツのネットワーク機関からフリーダイヤル番号を受け取ったドイツの電気通信事業者の回線を経由して確立される。ドイツでこの電話番号にダイヤルした顧客は、自動的に一審被告のPABXに転送される。しかし、顧客に与えられるのは、ドイツ国内で希望する接続を確立する機会だけではない。クレジットを使い切ると、国内通話も切断される。ドイツ国内の顧客は、通話の終了によって影響を受ける。コード番号がデータベースから削除されると、国内の顧客は購入したテレホンカードで通話できなくなる。

これが意図したとおりに行われるためには、対応するコマンド(接続の有効化、接続の中断、データベースからのコード番号の削除)がドイツに送信される。コード番号の識別、クレジット残高との比較、使用済みコード番号の削除といった基本的な措置は、海外で実施される可能性がある。その結果がドイツで使用され、ここで利用されるということは、法的に国内措置であることを意味する。

さらに、本発明による方法の利点はすべて国内で実現される。ここでは、公共のコイン式電話や磁気カード式電話接続の欠点が回避され、ドイツ国内に設置される磁気カードで操作する電話機の設備、設置、メンテナンスのための多額の初期投資が不要になる。さらに、従来とは異なり、テレフォンカード会社やクレジットカード会社との接続も不要になる。一審被告のPABXデータベースに格納されたコード番号は、一審被告によって、ドイツ国内の顧客に対して、目に見えないが容易にアクセス可能な方法でテレホンカードで提供される。ドイツでこのようなテレホンカードを購入した顧客は、ここでコード番号を確認し、その番号に割り当てられたクレジットを使ってドイツで通話することができる。

このような背景から、テレフォンカードがドイツ連邦共和国で提供されている限りにおいて、一審被告が行っている手続きが意図的かつ意図的にドイツ市場に合わせたものであり、ドイツで効果を上げていることに合理的な疑いを挟む余地はない。

解説

上記判決の抜粋からも明らかなように方法発明の一部がドイツ国外で実施されている場合であっても、ドイツにおける特許権侵害を構成することがあります。

ただし方法発明の一部がドイツ国外で実施されている場合にドイツにおける特許権侵害が成立するためには、実施者の行為がドイツ国内市場における効果に意図的に調整されている場合に限られます。より具体的には実施者の行為がドイツ国内のユーザ向けに調整されていたり、ドイツ国内で発明の効果が発揮できるように調整されている場合にはドイツにおける特許権侵害を構成します。

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